Der Vorstand der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) hat heute ein zweites Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 2 Mrd. EUR (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen, das im Anschluss an das aktuell laufende, erste Rückkaufprogramm starten soll. Letzteres wurde im Juli 2022 begonnen und soll voraussichtlich Mitte 2023 abgeschlossen sein. Die Ermächtigung zum Anteilsrückkauf im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals innerhalb von fünf Jahren hatte die Hauptversammlung der BMW AG im Mai 2022 erteilt.
Auch dieses zweite Rückkaufprogramm betrifft Stamm- und Vorzugsaktien. Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal 350 Mio. € beschränkt. Das zweite Programm soll spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Es dient vorwiegend dazu, die rückerworbenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital entsprechend herabzusetzen. Daneben kann es auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMW AG oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms genutzt werden.
Nicolas Peter, Finanzvorstand der BMW AG: „Die BMW AG steht für nachhaltiges und stetiges Wachstum, das auf ihrer operativen Stärke und ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung basiert. Unser unternehmerischer Erfolg setzt sich auch in der aktuellen, investitionsintensiven Übergangsphase zur CO2-freien Mobilität fort. Dass wir ein zweites Aktienrückkaufprogramm beschließen, zeigt die konstant hohe Finanzkraft und starke Liquidität unseres Unternehmens. Wir erwarten auch in Zukunft eine robuste Liquiditätsposition – und diese stützt unser herausragendes Investment-Grade-Rating.“
„Unsere Aktionäre können sich auf unsere jährlichen, soliden Dividendenausschüttungen verlassen. Der Einzug der rückerworbenen Anteile und die Herabsetzung des Grundkapitals werden zu einem gestiegenen Ergebnis je Aktie führen. Damit stärken wir den Wert unserer Anteile und bieten unseren Aktionären weiteres Gewinnpotenzial. Wir behalten unseren Fokus auf einer optimalen Kapitalallokation bei und senden mit der Fortsetzung unserer Rückkauf-Aktivitäten ein klares Signal der Stärke an den Kapitalmarkt“, so Nicolas Peter.
Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) Nr. 2016/1052). Die BMW Group wird regelmäßig über den Fortschritt des Programms berichten. Pflichtgemäß ist gleichzeitig eine Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht worden.